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Aktuelle Informationen zum Bremer Einzelhandel

  
vom Dienstag, 13.12.2011 12:16
Neues Produktsicherheitsgesetz mit Mängeln
Am 1. Dezember 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz in Kraft getreten. Demnach können die Behörden künftig bei dem Verdacht, dass von einem Produkt Gefahr ausgeht, direkt beim Händler vorstellig werden und müssen sich nicht mehr wie bisher zwingend zunächst an den Hersteller wenden. Der HDE-Experte für Verbraucherpolitik Stephan Tromp: „Diese Streichung des Prinzips der quellnahen Marktüberwachung ist nicht nur überflüssig, sondern auch gefährlich: Denn jetzt kann es passieren, dass zum Beispiel ein Spielzeug in einem Bundesland aus einem Laden entfernt wird, aber dann in anderen Ländern noch weiter verkauft wird. Nur das Prinzip der quellnahen Überwachung, also der Kontrolle direkt beim Hersteller, kann hier für Sicherheit sorgen.“ Der Handelsverband Deutschland setzt sich nun dafür ein, dass die quellnahe Überwachung in den Leitlinien und Handlungsanleitungen zum Gesetz festgeschrieben wird. Tromp: „Wir setzen darauf, dass die Behörden trotz des Wegfalls des quellnahen Prinzips im Gesetz weiterhin bei dem Verdacht eines unsicheren Produkts zunächst beim Hersteller vorstellig werden und nicht beim Händler.“

Begründet hat die Bundesregierung die Streichung des Prinzips der quellnahen Überwachung im neuen Produktsicherheitsgesetz damit, dass der deutsche Gesetzgeber zur Umsetzung der europäischen Verordnung zur Marktüberwachung verpflichtet sei und das Prinzip der quellnahen Überwachung dort nicht vorkomme.

  
vom Donnerstag, 17.11.2011 13:04
Einzelhandel für tariflichen Mindestlohn
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt, dass nach Vorschlägen der CDU die Festlegung von Mindestlöhnen grundsätzlich Aufgabe der Branchen-Tarifvertragsparteien bleibt und, dass in Branchen mit tariflichen Regelungen auch künftig keine staatliche Entgeltregulierung erfolgen soll. HDE-Experte Heribert Jöris: „Wir sehen hierin auch eine Unterstützung der HDE-Position, für den Einzelhandel ohne Einflussnahme durch die Politik eine allgemeinverbindliche tarifliche Entgeltuntergrenze (Basisentgelt) einzuführen. Die Einführung einer einheitlichen staatlichen Entgeltuntergrenze als Auffanglösung halten wir angesichts der bereits vorhandenen Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes für überflüssig und falsch, da sie nicht den Besonderheiten der einzelnen Branchen Rechnung trägt.“ Die von der Politik als Begründung für ihren Vorschlag zitierten Gutachten zu Auswirkungen von Mindestlohnregelungen auf die Beschäftigung hatten sich nicht mit Einheitslösungen, sondern mit branchenspezifischen Regelungen befasst. Sie sind daher keine tragfähige Begründung für einen einheitlichen staatlichen Mindestlohn.

Jöris: „Es ist absolut inakzeptabel, die Höhe staatlicher Entgeltuntergrenzen am Mindestlohn der Zeitarbeitsbranche zu orientieren. Denn die wirtschaftlichen und tariflichen Bedingungen dieser sehr speziellen Branche folgen vollkommen anderen Gesetzmäßigkeiten als die anderer Branchen.“
  
vom Donnerstag, 17.11.2011 13:03
Kostenfallen im Internet: Bundesratsvorschläge schießen über das Ziel hinaus
„Der Handelsverband Deutschland unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Verbraucher besser vor unseriösen Anbietern im Internet zu schützen.“, so HDE-Experte Peter Schröder. Dementsprechend sei auch die von der Bundesregierung vorgelegte „Schaltflächenlösung“ begrüßenswert. Nach dieser Lösung soll die Beschriftung von Bestellbuttons auf der Internetseite eines Händlers den Kunden gut lesbar darauf hinweisen, dass durch die Bestellung Zahlungspflichten ausgelöst werden.

Schröder: „Diese Regelung jetzt allerdings, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, auch auf das Verhältnis zwischen Gewerbetreibenden (B2B) auszudehnen, ist absolut sinnlos und würde die Händler unnötig mit bürokratischem Aufwand belasten. Gewerbetreibende müssen im Geschäftsverkehr mehr Eigenverantwortung tragen als Verbraucher.“ Übertriebene Vorschriften zum Schutz der Unternehmer seien deshalb unangemessen, insbesondere wenn sie für den Handel zu erheblichem Aufwand sowohl in finanzieller als auch in administrativer Hinsicht führten.

Darüber hinaus sieht Schröder die Forderung des Bundesrates nach Einführung neuer Unterrichtungspflichten bei Inkassodienstleistungen sehr kritisch. „Der Gesetzgeber darf den Händlern keine Pflichten auferlegen, die sie überhaupt nicht oder nur mit großem Aufwand erfüllen können. Die geforderten Angaben werden bei den Händlern heute nicht erhoben oder gespeichert.“ Inkassounternehmen machen in der Regel ein Forderungsbündel geltend, bei dem Gutschriften, Teilzahlungen, Mahngebühren und Zinsen zu berücksichtigen sind. Diese Daten könnten von den Händlern nur mit erheblichem Verwaltungs- und Protokollierungsaufwand bereit gestellt werden
  
vom Mittwoch, 21.09.2011 10:46
Neues Bezahlsystem mit guten Markt-Chancen
Die deutschen Sparkassen wollen alle EC-Karten mit Funkchips ausrüsten und so beim täglichen Einkauf das kontaktlose Bezahlen ermöglichen. Damit müssten die Karten beim Einkaufen nur noch an den Zahlungsterminal gehalten werden, das Einstecken der Karte entfällt dann. HDE-Experte Ul-rich Binnebößel:„Die Zeiten für die Einführung von mobilen und kontaktlosen Zahlungssystemen sind so günstig wie noch nie. Die aktuellen technischen Möglichkeiten bieten gute Voraussetzungen. Allerdings sollten die Systeme leicht verständlich und handhabbar sein. Ob sich die neuen Zahlungssysteme wirklich durchsetzen können, hängt von den entsprechenden Rahmenkonditionen und der Akzeptanz bei Handel und Kunden ab.“ Bei der kontaktlosen Sparkassenkarte gebe es noch Vorbehalte, da die Technik auf der als gescheitert angesehenen Geldkarte basiere. Der Kunde müsse akzeptieren, dass er die Karte zunächst aufladen müsse, bevor er kontaktlos bezahlen könne. Dies könne jedoch auch an Terminals im Handel geschehen. Ein bereits angekündigter Praxistest sei daher geeignet, die Tauglichkeit zu zeigen.

Die marktreifen Techniken könnten in Kombination mit attraktiven Konditionen für den Handel am Markt erfolgreich sein und das kontaktlose Bezahlen etablieren. Binnebößel: „Ein Vorteil für den Handel ist möglicherweise die Zeitersparnis an der Kasse. Allerdings sind die neuen Systembetreiber gut beraten, ihre Konditionen an diejenigen vergleichbarer, etablierter Zahlungsverfahren anzupassen. Die Vorteile des kontaktlosen Bezahlens sind für den Händler nicht so groß, dass sich hier ein Anlass für Gebührenerhöhungen ergibt.“ Denn beispielsweise sei die evtl. mit dem neuen Verfahren einhergehende Zeitersparnis an den Kassen gar nicht für jeden Händler ein entscheidender Vorteil: In vielen Geschäften sei nicht der schnelle Kundendurchlauf das Ziel, sondern z.B. ausführliche Betreuung und gute Beratung.

Außerdem, so Binnebößel, sei es für den Handel nicht sinnvoll, mehrere zusätzliche Lesegeräte anzuschaffen. „Entscheidend für einen Erfolg des kontaktlosen Bezahlens sind einheitliche Standards. Es darf nicht sein, dass verschiedene Anbieter unterschiedliche Lesegeräte erforderlich machen. Hier müssen zunächst gemeinsame Standards geschaffen werden.“
  
vom Mittwoch, 21.09.2011 10:40
GEZ-Gebühren: Neuregelung mit untragbaren Folgen
Der HDE lehnt das neue, voraussichtlich ab 2013 geltende Rundfunk-Gebührenmodell ab. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte heute in Berlin dazu: „Die neue Regelung ist untragbar. Die durchschnittliche Belastung je Einzelhandelsunternehmen wird bei vielen um das zwei- bis dreifache steigen. Die Staffelung des Rundfunkbeitrags nach Mitarbeiterzahl pro Betriebsstätte führt dazu, dass gleich große Unternehmen je nach Zahl ihrer Betriebsstätten oder Filialen künftig unterschiedlich viel zur Rundfunkfinanzierung beitragen müssen.“ Vielfach müssten dann Filialunternehmen trotz gleicher Mitarbeiterzahl wie Unternehmen mit einem Standort im Vergleich das fünf- bis zehnfache an Gebühren bezahlen. „Dies ist eine Diskriminierung von Unternehmen mit mehreren Standorten,“ so Genth.

Was das in der Praxis heißen kann, lässt sich am Beispiel der Handelskette Douglas erkennen. Nach der neuen Regelung müsste das Unternehmen ab 1. Januar 2013 monatlich 32.768,78 Euro für Rundfunkgebühren bezahlen. Bislang liegen die entsprechenden Gebühren bei monatlich 5806,56 Euro. Das würde eine Steigerung um 464 Prozent bedeuten. Genth: „Die massive Benachteiligung von Unternehmen mit einer hohen Anzahl an Filialen ist so nicht hinnehmbar. Der HDE wird sich hier auch weiterhin auf allen politischen Ebenen gegen diesen Unsinn einsetzen!“

Nachdem der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die Ministerpräsidenten der Länder im Dezember 2010 unterzeichnet worden ist, muss dieser nun von allen Landesparlamenten ratifiziert werden.

  
vom Mittwoch, 21.09.2011 10:28
Aufwendungen des Arbeitgebers für die betriebliche Altersvorsorge
Um eine einheitliche Rechtsauffassung herzuführen, hat der GKV-Spitzenverband in seinem Besprechungsergebnis vom 28. Juni 2011 festgelegt, dass auch die Aufwendungen für die be-triebliche Altersvorsorge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstattungsfähig sind.
Die Umlagekassen sichern grundsätzlich die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und bei Mutterschutz (U2) ab. Zu den Arbeitgeberaufwendungen zählen das Arbeitsent-gelt, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das Entgelt bei Beschäftigungsverbot sowie - bei einer entsprechenden Satzungsregelung - auch die Beiträge.
In der Praxis der Krankenkassen bestanden unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber,ob die Aufwendungen der Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge der Arbeitnehmer erstattungsfähig sind. Der GKV-Spitzenverband hat nun festgelegt, dass auch diese Aufwendungen erstattet werden. Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann es sich um Pensionskassen, Pen-sionsfonds oder Direktversicherung handeln. Unerheblich ist dabei, ob die Zuschüsse des Ar-beitgebers beitragspflichtig in der Sozialversicherung sind. Ausschlaggebend für die Erstat-tung ist die tarif- oder arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung oder zur Entgeltzahlung während eines Beschäftigungsverbots.






  
vom Dienstag, 10.05.2011 11:03
Generationenfreundlich: Immer mehr Geschäfte ausgezeichnet
Über 700 Einzelhandelsgeschäfte in ganz Deutschland sind bereits nach dem Qualitätszeichen ‚Generationenfreundliches Einkaufen’ zertifiziert und können damit werben, dass sie ‚Ausgezeichnet Generationenfreundlich’ sind. Das ist die erfreuliche Bilanz des Projektes, für das vor genau einem Jahr der Startschuss von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und dem Präsidenten des Handelsverbands HDE, Josef Sanktjohanser, in Berlin gegeben wurde.

„Diese Bilanz ist überaus positiv“, zeigte sich HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth, zufrieden, „vor allem wenn man bedenkt, dass vor einem Jahr erst einmal alle unsere Verbände informiert und Prüfer für die Zertifizierungen geschult werden mussten. Jetzt sind wir als Einzelhandelsorganisation deutschlandweit bereit, alle Geschäfte nach den insgesamt 58 Kriterien für das Qualitätszeichen zu zertifizieren.“

Die Prüfung nach dem Qualitätszeichen kann jedes Einzelhandelsunternehmen beantragen, das sich aktiv auf den demografischen Wandel und die damit veränderten Wünsche der Kundschaft einstellt. Egal ob Kauf- oder Warenhaus, Fach- oder Verbrauchermarkt, inhabergeführtes Fachgeschäft oder auch Einkaufszentrum - das Qualitätszeichen kann grundsätzlich jedes Geschäft, aus jeder Branche und an jedem Standort erwerben. Während großflächigere Betriebe aufgrund der Fläche vor allem den Kriterien nach Übersichtlichkeit, Breite der Gehwege, Sitz- und Ruhemöglichkeiten zumeist gut entsprechen, punkten die kleinen und mittleren Unternehmen vor allem durch hohe Servicequalität. „In der Praxis erleben wir hier, dass der Einzelhandel sehr viel unternimmt, um seinen Kunden zu helfen und den Einkauf so bequem wie möglich zu machen“, beschrieb Genth. „Hol- und Bringdienste, Änderungs- und Verpackungsservices, kleine Boni und Goodies für Kinder gehören bei vielen Händlern zum Standard.“

Die Initiative zum Projekt, für das sich neben dem Bundesfamilienministerium und dem HDE viele weitere Partner aus Wirtschaft und Gesellschaft engagieren, kam aus dem Einzelhandel selbst. Genth: „Schließlich sichern sich Unternehmen, die sich bereits frühzeitig Gedanken über notwendige Anpassungen infolge der demografischen Veränderungen der Kundschaft machen, einen echten Wettbewerbsvorteil.“ Nach dem Qualitätszeichen zertifizierte Unternehmen sind an dem orangefarbenen Aufkleber mit der weißen Einkaufstüte auf Rädern erkennbar. Er signalisiert allen Kunden, dass der Einkauf stressfrei und bequem ist.

„Aber es geht nicht nur um den Einzelhandel allein“, sagte Genth. „In vielen Regionen, in denen der Handel diese Initiative angestoßen hat, wird bereits an anderen Stellen neu und intensiver über die ‚Generationenfreundlichkeit’ nachgedacht, zum Beispiel in den Bereichen öffentlicher Flächen und Gebäude, Personennahverkehr, aber auch in anderen Branchen wie Industrie und Tourismus.“
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